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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt mündlich oder schriftlich und bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Auftragnehmer.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
Vorab verhandelte oder geschätzte Preisangaben oder Kostenvoranschläge, in schriftlicher und mündlicher Form, vom Auftragnehmer sind nicht binden. Da Art und Umfang der Recherche und Beschaffung von Ersatzteilen, sowie der erst später festzustellende Reparatur- und Restaurationsaufwand, stark variieren können und somit verbindliche Absprachen unmöglich macht.
III. Fertigstellung
Sämtliche Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen ausschließlich “Visa Vis“ oder telefonisch. So informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber „Visa vis“ oder telefonisch über die Fertigstellung. Ändert, erweitert oder verzögert sich der ursprüngliche Auftrag, so Informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf den gleichen Kommunikationswegen. Andere Mittel und Wege der Kommunikation werden ganz klar ausgeschlossen. (SMS, WhatsApp, Signal oder ähnliche Massenger-Dienste gehören nicht zum Geschäftsgebaren). Änderungen bzgl. der Kommunikationswege behält sich ausschließlich der Auftragnehmer vor.
IV. Abnahme
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin schriftlich oder mündlich gemahnt hat. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sollte der Auftraggeber binnen eines Jahres sein Fahrzeug oder etwaige Ersatzteile nicht fristgerecht beim Auftragnehmer abgeholt oder bezahlt haben, so gehen diese, wie nach deutschen Recht vorgesehen, automatisch und ohne weitere schriftliche oder mündliche Information an den Auftraggeber, in das Eigentum des Auftragnehmers über.
V. Berechnung des Auftrages
Nach Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Rechnung. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes und ist dies auch im Interesse des Auftragnehmers, erfolgt die Abholung oder Zustellung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
VI. Zahlung
Zahlungen sind bei Annahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Personen - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.
Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere Zahlungsweise ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
VII. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht aufgrund seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch aufgrund von Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
VIII. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt:
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsanspruch in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet wird.
Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so endet die Gewährleistung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sowie bei Anhängern, Aggregaten und Spezialfahrzeugen mit Nebenantrieb sechs Monate nach Abnahme. Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei persönlicher Anzeige händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Auf sämtliche eingebaute Ersatzteile, Teile und Aggregate, sowie Fahrzeuge wird aufgrund von alter und gebrauch der Teile, keine Gewährleistung übernommen.
Der Auftragnehmer haftet einzig für die von ihm ausgeführten Arbeitsleistungen.
IX. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt, soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck und Kreditkarten) Kostbarkeiten und andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
X. Eigentumsvorbehalt
An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Aggregaten behält sich der Auftragnehmer, bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentum vor.
XI. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Impressum
Zappels Classic Schmiede – Cars and Bikes
KFZ Meister Werkstatt
S. Preissler
Hermann Löns Str 18A
14547 BEELITZ
Telefon: +49 ( 0178) – 5582939
Mail: info@zappels-classic-schmiede.de
SteuerNr: 0048/258/05074
Verantwortlich für den Inhalt: S. Preissler
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